AGB Auftragnehmer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer (Projektmitarbeiter, Freelancer, Freischaffende) von LE Marketing:

 

Die Inanspruchnahme einer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen LE Marketing der LE Marketing GbR, Christophstrasse 21, 88662 Überlingen, erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ausschließlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Auftragnehmer wie andere Unternehmen, Projektmitarbeiter, Freelancer oder Freischaffende.

 

 

  • 1 Geltung

 

(1) Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die LE Marketing mit Auftragnehmern und Geschäftspartnern (nachfolgend insgesamt als „Vertragspartner bezeichnet) schließt. Der Vertragspartner von LE Marketing erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LE Marketing einverstanden, sobald er Geschäfte mit LE Marketing eingeht.

 

(2) Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn LE Marketing ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn LE Marketing auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

 

(3) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Leistungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

 

  • 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

(1) Alle Angebote sind verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt spätestens durch mündliche Bestätigung beider Parteien zustande.

 

(2) Angaben von LE Marketing zum Gegenstand der Leistung (z.B. Gebrauchswerte, technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Modelle und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung.

 

(3) LE Marketing behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihm dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Modellen, Werkzeugen, Dokumente Endprodukte wie Foto- und Filmmaterial und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Vertragspartner darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von LE Marketing weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Vertragspartner hat auf Verlangen von LE Marketing diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

(4) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Sonderfälle bedürfen eines hierfür vorgesehenen Rahmenvertrag.

 

 

  • 3 Zahlungsbestimmungen, Preis

 

(1) Der vereinbarte Preis laut Angebot (schriftlich sowie mündlich) umfasst sämtliche Leistungen des Vertragspartners einschließlich möglicher Tests, Versuche und Entwürfe. Dieser Preis ist ein unveränderlicher Festpreis, welcher keiner Anpassung aus jedweden Gründen, wie z.B. gestiegenen Kosten, unterliegt (nachstehend “Gesamtpreis”). Soweit nicht anderweitig im Vertrag geregelt, enthält der Gesamtpreis alle derzeitigen und zukünftigen Steuern, Abgaben und Zölle mit Ausnahme der Umsatzsteuer. Insofern stellt der Vertragspartner LE Marketing von etwaigen Verbindlichkeiten frei.

 

(2) Jede Zahlung an den Vertragspartner erfolgt 20 (Zwanzig) Tage nach Erhalt der Rechnung des Auftragnehmers und erfolgreicher Erfüllung der vereinbarten Leistung. Eine Rechnung kann erst gestellt werden, wenn die Leistung vollständig abgenommen wurde.

 

(3) Auslagen für Fremdleistungen, Lizenzgebühren, Reisekosten (Übernachtung, Spesen, Fahrt) etc. können nur gegen Nachweis und wenn diese im Angebot berücksichtigt, wurden gemäß den tatsächlichen Ausgaben (ggf. zzgl. Fremdwährungsgebühren) grundsätzlich gegen Nachweis und nur Hiervon abweichend wird der Verpflegungsmehraufwand nach den vom Bundesfinanzministerium jährlich herausgegebenen Listen, berechnet. Die Fahrtkosten und Reisezeiten werden entweder mit 0,50 Euro/Kilometer abgerechnet

 

(4) Mehraufwand für Leistungen nach Auftragserteilung wird nur außerhalb des Toleranzbereiches vergütet.

 

(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen von LE Marketing oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

  • 4 Abnahme & Mängelrechte

 

(1) In Aussicht gestellte Fristen und Termine für die Fertigstellung von Leistungen des gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

 

(2) Termine zur Leistungserbringung können im Übrigen auf Seiten von LE Marketing nur durch die Projektmanager von LE Marketing oder die Geschäftsführung vereinbart werden.

 

(3) Hat der Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erbracht, stellt der Vertragspartner diese LE Marketing zum vereinbarten Termin zur Überprüfung und Abnahme zur Verfügung.

 

(4) LE Marketing verpflichtet sich hiermit die Leistung des Vertragspartners unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu überprüfen.

 

(5) LE Marketing ist verpflichtet, dem Vertragspartner nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Mängeln zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.

 

(6) LE Marketing ist dazu berechtigt bis zu 8 kostenlosen Korrekturschleifen pro bestellte Dienstleistung beziehungsweise pro Projekt zu erhalten. Weitere Korrekturschleifen dürfen vom Vertragspartner abgerechnet werden, wenn der Vergütung im Voraus zugestimmt wurde. Erst nach Durchlauf aller gewünschten Korrekturschleifen ist eine Abnahme möglich.

 

(7) Festgestellte, nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich oder im Angebot festgelegten Anforderungen berechtigten LE Marketing zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden schriftlichen als Mängel oder „Änderungswünsche“ festgehalten und sind vom Vertragspartner anschließend anzupassen.

 

(8) Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Die Erklärung der Gesamtabnahme, in der das vertragsgemäße Zusammenwirken der Einzelteile festgestellt wird, bleibt jedoch erforderlich.

 

(9) Eine stillschweigende Abnahme wird durch das Setzen von Fristen durch den Vertragspartner hiermit ausgeschlossen. Jede Abnahme muss schriftlich erfolgen und ist in anderen Rahmen nichtig.

 

(10) Falls das Ausbessern von Fehlern gemäß der AGB für Auftragnehmer von LE Marketing § 4 Abs. 6 fehlschlägt, kann LE Marketing schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist setzen. Schlägt auch diese fehl oder ist eine Nachbesserung für den Vertragspartner unzumutbar, ist LE Marketing jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.

 

 

  • 5 Haftung

5.1 Allgemeines

 

(1) Für eine Haftung der LE Marketing auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

 

(2) LE Marketing haftet für Schäden beschränkt:

  1. a) Soweit diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,
  2. b) Wenn LE Marketing eine schriftliche Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder der Dienstleistung übernommen hat,
  3. c) Für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,

 

(3) Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Vertragspartner bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 lit. b) bis c) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

 

(4) Der Vertragspartner stimmt durch schriftliche oder auch mündliche Auftragserteilung bzw. Angebotsbestätigung zu, dass die Haftungssumme von LE Marketing die Vertrags- oder Angebotssumme niemals überschreiten kann.

 

(5) Im Übrigen haftet LE Marketing nur dann, wenn diese die Nichteinhaltung des Vertrages zu vertreten haben. LE Marketing haftet damit insbesondere nicht für:

  1. a) Ausfälle jeglicher Art, die von LE Marketing nicht zu vertreten sind, insbesondere externe DNS- und Routings-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailinfrastruktur von LE Marketing oder dem Hostinganbieter von LE Marketing oder dem Kunden bzw. sein fertigzustellendes Produkt und Ausfälle von Teilen des Internets außerhalb der Kontrolle von LE Marketing.
  2. b) Ausfälle oder anderweitige Probleme, die vom Kunden von LE Marketing verschuldet wurden.
  3. c) Ausfälle, die darauf beruhen, dass kundeneigene Hard- oder Software unsachgemäß benutzt oder repariert wurde, oder Systeme nicht den Richtlinien des Herstellers oder der derzeit üblichen Richtlinien und Gesetzte gemäß installiert, betrieben oder gepflegt wurden oder Ausfälle, verursacht durch ein-/ ausgehende Hackerangriffe wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung der kundeneigenen Hard- und Software.

 

(6) Für den Verlust von Daten haftet LE Marketing insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde von LE Marketing unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

(7) Die verschuldensunabhängige Haftung von LE Marketing nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. LE Marketing haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Vertragspartners. Auch nicht, wenn dieser auf Dienstleistungen von LE Marketing zurückzuführen ist.

 

(8) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich LE Marketing zur Vertragserfüllung bedient.

 

(9) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadenersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

(10) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

5.2 Haftung wegen Verzug

 

Außerhalb in den Fällen der Ziff. 6.1 wird die Haftung der LE Marketing wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind – auch nach Ablauf durch den Vertragspartner etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gem. Ziff. 5.1.

 

 

  • 6 Verjährungsfristen

 

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 12 Kalendermonate. Dies gilt jedoch nicht in Fällen des §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die im vorstehenden S. 2 ausgenommen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

 

(2) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen LE Marketing, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.

 

(3) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 und Abs. 2 gilt jedoch mit folgender Maßgabe:

  1. a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit LE Marketing eine schriftliche Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat.
  2. b) Die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Leistung bestehenden – schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen sowie in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit dem Tag der Abnahme.

 

(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und Neubeginn von Fristen unberührt.

 

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadenersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen; für die Verjährungsfrist gilt Absatz 1 S. 1.

 

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

  • 7 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners & Vertraulichkeit

 

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbes. alle in die Projekte einzubindende Inhalte und Materialien in einer für die Umsetzung geeigneten Form bzw. Qualität auf Anforderung unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen.

 

(2) Der Vertragspartner hat LE Marketing ferner folgende Informationen in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

  1. a) Informationen über sämtliche Miturheber an von ihm zur Verfügung gestellten Materialien.
  2. b) Ggf. Beschränkungen des Rechteumfanges bzw. der Art und Weise, auf die das vertragsgegenständliche Material eingebunden werden darf.

Der Vertragspartner hat dies auf Verlangen auch nachzuweisen.

 

(3) Der Vertragspartner stellt sicher, dass der vorgesehene Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Miturheber- oder sonstige Rechte für LE Marketing sowie seine Kunden beeinträchtigt wird.

 

(4) Soweit die Materialien und Inhalte vom Vertragspartner stammen, gilt:

  1. a) Der Vertragspartner versichert gegenüber LE Marketing, dass sämtliche oben genannten Materialien frei von Rechten Dritter sind, insbesondere keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Designrechte, Geschmacksmusterrechte, Patentrechte etc. verletzt werden und dass keine Rechtsverletzungen bzgl. dieser Unterlagen etc. bekannt sind oder durch die Übermittlung/Nutzung begangen werden. Für Materialien und Inhalte, die der Vertragspartner bereitstellt, ist ausschließlich dieser verantwortlich und.
  2. b) Nicht freie Inhalte müssen vom Vertragspartner eindeutig gekennzeichnet werden und unter Mitteilung der Lizenzen an LE Marketing übermittelt werden. Soweit an irgendwelchen Unterlagen Rechte bestehen, versichert der Vertragspartner, dass die erforderlichen Einwilligungen/Nutzungsrechte vorliegen. Der Vertragspartner legt hierzu LE Marketing die erforderlichen Lizenzen vor.
  3. c) LE Marketing übernimmt keine Prüfungspflichten, insbes. trifft diese keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder auf das Bestehen oder den Inhalt der Lizenzen zu überprüfen.

 

(5) Hat LE Marketing Kenntnis davon, dass beigestellte Materialien ein Gesetz oder Rechte Dritter verletzen, sind diese berechtigt, die Arbeiten einstweilig einzustellen. LE Marketing wird den Vertragspartner informieren, sofern Zweifel an der Tauglichkeit der bereitgestellten Materialien bestehen.

 

(6) Vorsorglich stellt der Vertragspartner LE Marketing von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadenersatzansprüchen frei, die Dritte gegen LE Marketing wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien geltend machen. LE Marketing benachrichtigt den Vertragspartner unverzüglich schriftlich, wenn derartige Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Der Vertragspartner übernimmt alle entstehenden Kosten, die LE Marketing aufgrund einer von ihm verursachten Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadenersatzansprüche von LE Marketing bleiben unberührt.

 

(7) LE Marketing übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen, die durch Inhalte entstanden sind, welche der Vertragspartner zur Verfügung gestellt hat.

 

 

  • 8 Urheberrecht von Leistungen, welche durch LE Marketing in Auftrag gegeben wurden

 

(1) Das Urheberrecht für die vom Vertragspartner angebotenen Produkte und Dienstleistungen für LE Marketing und seine Kunden liegt generell bei LE Marketing, sofern im Rahmenvertrag mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Dies schließt auch Situationen ein, in denen LE Marketing weitere externe Dienstleister wie Freelancer oder Projektmitarbeiter zur Umsetzung eines Projektes beauftragt. Das Urheberrecht für Produkte und Dienstleistungen entsteht bei LE Marketing, sobald der Kunde den Auftrag erstmals an LE Marketing erteilt und der Auftragnehmer seine Unterstützung als Projektmitarbeiter schriftlich sowie mündlich zusagt.

 

(2) Der Vertragspartner stimmt zu, dass alle Leistungen, welche er im Zusammenhang mit LE Marketing und im Auftrag von LE Marketing anfertigt und produziert nur LE Marketing gehören und der Vertragspartner sein Urheberrecht an LE Marketing kostenfrei und zeitlich unbegrenzt überlässt. Der Vertragspartner hat bei einer Zusammenarbeit mit LE Marketing kein Urheberrecht.

 

(3) LE Marketing behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Modellen, Werkzeugen, Endprodukte wie Foto- und Filmmaterial und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Vertragspartner darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von LE Marketing weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Vertragspartner hat auf Verlangen von LE Marketing diese Gegenstände vollständig an LE Marketing zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

 

  • 9 Geheimhaltung

 

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdende Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von LE Marketing erkennbar sind, zeitlich unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Er wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmer und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachte Informationen. Hierzu zählen vor allem Präsentationen, Unternehmenskonzept und Geschäftsmodell, Geschäft- und Planungsdaten, Strategieplanungen und Branchen- sowie Marktanalysen, Betriebsgeheimnisse sowie daraus gewonnene und ersichtliche Erkenntnisse und Ergebnisse und ausgetauschtes Know-how.

Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Vertragspartner bereits öffentlich bekannt war oder danach mit Zustimmung von LE Marketing öffentlich bekannt wurde.

 

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen, die auch als solche gekennzeichnet sind oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von LE Marketing erkennbar sind, streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Er verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen.

 

(3) Vertrauliche Informationen werden nur an berechtigte Personen weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit zur Erreichung des Zwecks dieser Vereinbarung erhalten müssen. „Berechtigte Personen“ sind der Vertragspartner, dessen Organe und Mitarbeiter.

 

(4) Der Vertragspartner wird keine Kopien oder sonstige Vervielfältigungen der durch die LE Marketing ausgehändigten Informationen fertigen, wenn nicht zuvor schriftlich die Zustimmung erteilt wurde.

 

(5) Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass sämtliche berechtigten Personen aus seiner Sphäre, die vertrauliche Informationen erhalten, über Inhalte und Umfang dieser Vereinbarung informiert sind und die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger des Vertragspartners.

 

(6) Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle ihm zur Kenntnis gelangten Informationen ausschließlich zu dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck zu verwenden und die Informationen auch nicht für eigene kommerzielle Zwecke oder eigene Kunden zu verwenden.

 

(7) Der Vertragspartner wird nach Beendigung der Zusammenarbeit oder nach Aufforderung sämtliche Dokumente und Unterlagen, die vertrauliche Informationen verkörpern oder enthalten könnten, nach der Wahl von LE Marketing zurückgeben, zerstören oder löschen. LE Marketing ist hierüber ein geeigneter Nachweis zu erbringen.

 

(8) Der Vertragspartner verpflichtet sich, LE Marketing unverzüglich zu informieren, wenn der Vertragspartner, deren Organe, Mitarbeiter oder Berater Kenntnis davon erlangen, dass vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung weitergegeben wurden.

 

(9) Der Vertragspartner leitet aus der Bekanntgabe der Informationen – unabhängig davon, ob Schutzrechte bestehen oder nicht – kein Verwertungsrecht, Nutzungsrecht oder sonstiges Recht ab. Soweit die von LE Marketing zur Verfügung gestellten Informationen patentierbare Erfindungen beinhalten, bleiben alle Rechte LE Marketing vorbehalten. LE Marketing hat insbesondere das Recht, die Information oder das daraus abgeleitete Objekt zum Patent und/oder Gebrauchsmuster und/oder Geschmacksmuster und/oder zur Marke anzumelden.

 

(10) Die Geheimhaltung gilt unbefristet über die Beendigung des Vertrages hinaus.

 

(11) Der Vertragspartner ist verpflichtet, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit aufgrund dieses Vertrages, die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe zu leisten, deren Höhe von LE Marketing nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Parteien verzichten auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung, eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes oder die Geltendmachung sonstiger Rechte nicht ausgeschlossen.

 

(12) Der Vertragspartner haftet für seine Mitarbeiter in Sinne § 1 Abs. 4 dieser Vereinbarung.

 

 

  • 10 Nennung als Referenz

 

(1) Der Vertragspartner ist nicht dazu berechtigt, LE Marketing oder dessen Kunden als Referenz in jeglicher Form zu nennen, zu zeigen oder auf eine sonstige Art zu publizieren.

 

(2) Der Vertragspartner darf LE Marketing oder dessen Kunden als Referenz nennen, wenn dies zuvor mit LE Marketing schriftlich vereinbart wurde. Dabei ist der Nutzungsrahmen sowie der vorraussichtliche Zeitraum zu nennen.

 

 

  • 11 Abwerbungsverbot

 

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 5 Jahren danach keine Mitarbeiter von LE Marketing abzuwerben oder ohne Zustimmung von LE Marketing anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Vertragspartner, eine von LE Marketing der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

 

 

  • 12 Aufbewahrung, Sicherung und Archivierung von Daten und Unterlagen

 

(1) Es obliegt dem Vertragspartner, ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen und die Soft- und Hardwareumgebung ordnungsgemäß zu betreuen und zu warten, sofern kein entsprechender Vertrag mit LE Marketing besteht, welcher die Verantwortung an eine andere Vertragspartei übergibt.

 

(2) Alle vom Vertragspartner für LE Marketing hergestellten Entwicklungen, Analysen, Skripte, Berichte, Fotos, Filme. Grafiken, Illustrationen oder sonstige Leistungen sind von LE Marketing ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der mit Abschluss beziehungsweise Beendigung des Projektes, sachgemäß aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen LE Marketing auf dessen Anforderung ausgehändigt.

 

(3) Eine Vernichtung der genannten Unterlagen ist nur dem jeweiligen Eigentümer oder mit schriftlicher Zustimmung von LE Marketing auch dem Vertragspartner gestattet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden.

 

(4) Die Kosten der Zusammenstellung von Daten, der Versendung, Verpackung, der Aufbewahrung über die vereinbarte Frist hinaus sowie gegebenenfalls die Kosten des Abtransports und der Vernichtung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Vertragspartner.

 

(5) Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches darf der Vertragspartner sofort vernichten.

 

(6) Rohmaterialien zu erfolgreich umgesetzten Projekten unterliegen der Aufbewahrungsfrist von einem Jahr.

 

(5) Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers zu erfolgen und in der Form, dass eine Bearbeitung durch den Vertragspartner oder seinen Beauftragten zum Zwecke der Aktualisierung der jeweils in den Daten verkörperten Kommunikationsmaßnahme möglich ist.

 

 

  • 13 Änderung der Vertragsbedingungen und Kündigung

 

(1) Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist LE Marketing berechtigt, die Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. LE Marketing wird dem Vertragspartner die Änderungen oder Ergänzungen spätestens zwei Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Vertragspartner mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Vertragspartner nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. LE Marketing wird den Vertragspartner mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

 

 

  • 14 Urheberrecht und Herausgabe von Rohmaterial

 

(1) Das Urheberrecht für die vom Vertragspartner angebotenen Produkte und Dienstleistungen für LE Marketing und seine Kunden liegt generell bei LE Marketing, sofern im Rahmenvertrag mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Dies schließt auch Situationen ein, in denen LE Marketing weitere externe Dienstleister wie Freelancer oder Projektmitarbeiter zur Umsetzung eines Projektes beauftragt. Das Urheberrecht für Produkte und Dienstleistungen entsteht bei LE Marketing, sobald der Kunde den Auftrag erstmals an LE Marketing erteilt und der Auftragnehmer seine Unterstützung als Projektmitarbeiter schriftlich sowie mündlich zusagt.

 

(2) Grundsätzlich besteht seitens des Vertragspartners kein Anspruch auf die Herausgabe von Rohdaten im Bereich Fotografie und Film sowie von Druckvorlagen, Illustrationen oder Grafiken, es sei denn, im Rahmenvertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Zusätzlich erfordert die Herausgabe eine klare schriftliche Vereinbarung, die im entsprechenden Abschnitt des Rahmenvertrages mit dem Vertragspartner oder dem Kunden festgehalten wird.

 

 

  • 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen LE Marketing und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.

 

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen LE Marketing und dem Vertragspartner in Deutschland. Für Klagen gegen LE Marketing ist in diesen Fällen jedoch 88662 Überlingen in Deutschland der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

 

  • 16 Vertragsstrafe

 

(1) Bei Verletzung einer der in diesen AGB genannten Klauseln ist der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Die Vertragsstrafe wird mit der Geltendmachung fällig. Die Zahlung einer Vertragsstrafe schließt weitere Schadenersatzansprüche nicht aus.

 

 

  • 17 Sonstiges

 

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich durch Auftragserteilung das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu wahren.

 

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten Zweck am ehesten entspricht.

 

(3) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer (Projektmitarbeiter, Freelancer, Freischaffende) von LE Marketing (AGB für Auftragnehmer) gelten ab dem 20.12.2023 und bleiben bis zum 31.12.2029 in Kraft.

 

 

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